... damit Tiere eine tiergerechte Zukunft haben.
Wir freuen uns, dass Sie uns mit einer Spende unterstützen wollen. Bitte rufen Sie uns gerne jederzeit an, wenn Sie Fragen haben oder wir Ihnen helfen dürfen. Ihre Ansprechpartnerin:
Tel. 0421-20804081
Stiftung Bündnis Mensch & Tier
Bremer Landesbank
IBAN: DE38 2905 0000 2001 9607 25
BIC: BRLADE22
Erleben Sie ...
den Freundeskreis der Stiftung Bündnis Mensch & Tier und helfen gleichzeitig die Mensch-Tier-Beziehung zu fördern.
Mensch-Tier-Beziehung auf unseren Begegnungshöfen fördern
Sie fördern gezielt das Angebot zur Mensch-Tier-Beziehung auf einen unserer Begegnungshöfe. In diesem Fall verbleibt 10 % als Bearbeitungsgebühr bei der Stiftung.
Interdisziplinäre Forschung fördern
Wir gestalten interdisziplinäre Forschungsprojekte zur Mensch-Tier-Beziehung und zu Themen der Tiergestützten Intervention (z.B. Therapie). An diesen Forschungsprojekten beteiligen sich sowohl erfahrene Fachkräfte aus der Praxis als auch Kollegen aus den Universitäten. Wir freuen uns, wenn Sie unsere Forschungsarbeit unterstützen. Bitte nehmen Sie mit Dr. Carola Otterstedt Kontakt auf, wenn Sie ein bestimmtes Forschungsprojekt unterstützen möchten.
Letztwillige Zuwendung
Geben Sie der Mensch-Tier-Beziehung eine nachhaltige Zukunft und helfen Sie uns die Förderung von Mensch & Tier weiterzuführen: Wir würden uns freuen, wenn Sie in Ihrem Testament die Stiftung Bündnis Mensch & Tier als Begünstigte einsetzen.
Wir empfehlen Ihnen eine anwaltliche Beratung bei der Verfassung Ihres Testamentes und vermitteln Ihnen gerne ein Beratungsgespräch mit einem Fachanwalt, der in Ihrem Sinne handeln wird.
Hinweis
Ihre Spenden können Sie bis zu 20 % Ihres zu versteuernden Einkommens beim Finanzamt geltend machen. Dabei reicht der Kontoauszug oder Einzahlungsbeleg für Spenden bis 200
Euro zur Vorlage beim Finanzamt. Bitte informieren Sie uns, wenn wir Ihnen eine Spendenquittung zukommen lassen sollen.
Freistellungsbescheid
Wir sind wegen Förderung Wissenschaft & Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO) und Tierschutz (§52 Abs. 2 Satz 1 14 AO) nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum
Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Oldenburg StNr. 64/220/17182 von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Die
Freistellungsbescheinigung für die Stiftung Bündnis Mensch & Tier wurde durch das Finanzamt Oldenburg erteilt und zeigt an, dass wir steuerbegünstigt und berechtigt sind,
Zuwendungsbestätigungen auszustellen.
Verpflichtungserklärung der Stiftung Bündnis Mensch & Tier
Ihre Unterstützung nehmen wir als Auftrag und Verpflichtung an. Mit der finanziellen Zuwendung zeigen Sie uns, dass Sie der Stiftung Bündnis Mensch & Tier vertrauen. Dies verpflichtet uns,
die Verwaltungskosten so gering wie möglich zu halten und zielbewusst, aber sorgsam mit den Spenden zu haushalten. Spenden und Zustiftungen sind die Haupteinkommensquellen der Stiftung Bündnis
Mensch & Tier.
Mit der Veröffentlichung der vollständigen Jahresberichte auf unserer Homepage möchten wir eine größtmögliche Transparenz der
Stiftungsarbeit bieten. Die Verwaltung der Stiftungsfinanzen erfolgt traditionell und wertstabil bei einer Landesbank. Wir arbeiten nicht spekulativ. Uns ist die Sicherung der Spenden für den
konkreten Einsatz in der Stiftungsarbeit sehr wichtig.